Hellau! Krapfen dürfen sich nicht mit Champagner schmücken
Geht es nach dem „Comité Interprofessionel du Vin de Champagne“, darf der Münchner Bäcker Franz Höflinger seine Faschings-Krapfen nicht mehr Champagner-Krapfen nennen. Tut er’s trotzdem, droht ihm eine einstweilige Verfügung und 10 000 Euro Strafe pro verkauftem Krapfen. Höflinger will … Lesen fortsetzen
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Getaggt champagner, krapfen
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