Geht es nach dem „Comité Interprofessionel du Vin de Champagne“, darf der Münchner Bäcker Franz Höflinger seine Faschings-Krapfen nicht mehr Champagner-Krapfen nennen. Tut er’s trotzdem, droht ihm eine einstweilige Verfügung und 10 000 Euro Strafe pro verkauftem Krapfen. Höflinger will aber weiterhin seine Champagner-Ktapfen verkaufen. Schließlich ist in dem fettigen Faschingsgebäck auch echter Champagner drin. Pro 100 Krapfen eine Flasche.
Übrigens will Höflinger am Faschingsmontag ab 14 Uhr in seiner Filiale in der Schleißheimer Straße in München 1000 seiner Krapfen verschenken. Wer also in der Nähe wohnt sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen!